LAG Köln - Urteil vom 05.10.2010
12 Sa 872/10
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1377/09

Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung und Betriebsübergang nach Ablauf der Kündigungsfrist

LAG Köln, Urteil vom 05.10.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 872/10

DRsp Nr. 2011/913

Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung und Betriebsübergang nach Ablauf der Kündigungsfrist

1. Führt der Arbeitgeber eine Unternehmerentscheidung tatsächlich durch, kann der Arbeitnehmer deren Ernsthaftigkeit nicht mit Erfolg durch einfaches Bestreiten in Zweifel ziehen. 2. Greifbare Formen für eine Betriebsstilllegung können bereits dadurch gegeben sein, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Absicht, den Betrieb kurzfristig zu schließen mitteilt und allen Arbeitnehmern kündigt. 3. Ein innerhalb des Insolvenzverfahrens Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist stattfindender Betriebsübergang vermag keinen Wiedereinstellungsanspruch des wirksam gekündigten Arbeitnehmers zu begründen.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2010 (Az. 8 Ca 1377/09) wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Beklagten zu 1), den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die Beklagte zu 2) im Wege des Betriebsübergangs sowie den hilfsweise geltend gemachten Anspruch des Klägers auf Wiedereinstellung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen.