FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.07.2002
11 K 12/99
Normen:
DBA CHE Art. 15a ; EStG (1990) § 1 Abs. 1 ;

Inländische Steuerpflicht des in der Schweiz erzielten Arbeitslohnes eines Grenzgängers; Einkommensteuer 1995

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.2002 - Aktenzeichen 11 K 12/99

DRsp Nr. 2005/903

Inländische Steuerpflicht des in der Schweiz erzielten Arbeitslohnes eines Grenzgängers; Einkommensteuer 1995

Ein deutscher Arbeitnehmer unterliegt mit seinem in der Schweiz erzielten Arbeitslohn der Einkommensbesteuerung im Inland, wenn er die behauptete Anzahl von Nichtrückkehrtagen nicht durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen oder glaubhaft machen kann.

Normenkette:

DBA CHE Art. 15a ; EStG (1990) § 1 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger mit seinem in der Schweiz erzielten Arbeitslohn im Inland der Steuerpflicht unterliegt.

Wegen des Sachverhalts wird gemäß § 90 Abs. 4 Finanzgerichtsordnung (FGO) auf die Darstellung des Tatbestands im Gerichtsbescheid vom 1. Februar 2002 Bezug genommen.