Der Beschluss des Verwaltungsgerichts - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 04.01.2007 wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass der Personalrat das Recht hatte, einen Initiativantrag zur Höhergruppierung der Mitarbeiter A., B., C., D. und E. sowie der Mitarbeiterin F. zu stellen.
A.
Der Personalrat von X - Antragsteller - streitet mit dem Intendanten der Anstalt - Beteiligter - über ein Initiativrecht zur korrigierenden Höhergruppierung von sechs früheren Angestellten aus dem Bereich der Ton- und Bildtechnik.
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