Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.02.2018 -
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen.
Die Revision wird für den Kläger für den Antrag zu 3. (Hilfsantrag) zugelassen.
Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, zu welchen Bedingungen der Kläger bei der Beklagten angestellt ist.
Der 1960 geborene, verheiratete und drei Kindern unterhaltsverpflichtete Kläger ist bei der Beklagten, die wesentlich mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, seit dem 18.05.2015 tätig. Bei der Beklagten besteht ein Betriebsrat.
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