LAG Köln - Urteil vom 09.05.2012
3 Sa 1179/11
Normen:
BGB §§ 305 ff.; TzBfG § 14;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 26.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 126/11

Inhaltskontrolle bei befristeter Erhöhung der Arbeitszeit [Aufstockung]

LAG Köln, Urteil vom 09.05.2012 - Aktenzeichen 3 Sa 1179/11

DRsp Nr. 2012/18885

Inhaltskontrolle bei befristeter Erhöhung der Arbeitszeit [Aufstockung]

1. Befristete Erhöhungen der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. § 14 TzBfG ist nicht anwendbar.2. Hier: Aufstockung eines 75%-Vertrags um - 1/4 der durchschnittlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten durch 25 sich aneinanderreihende Verträge.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 26.04.2011 - 3 Ca 126/11 h - abgeändert und festgestellt, dass die wöchentliche Arbeitszeit der Klägerin auch über den 30.06.2010 hinaus 3/4 zuzüglich 1/8 der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechend Vollbeschäftigten beträgt und sich nicht aufgrund der Befristung im Arbeitsvertrag vom 12.04.2010 mit Ablauf des 30.06.2010 auf 3/4 reduziert hat.

2.

Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin für die Dauer des Rechtsstreits als Angestellte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 3/4 zuzüglich 1/8 der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechend Vollbeschäftigten weiter zu beschäftigen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits hat das beklagte Land zu tragen.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB §§ 305 ff.; TzBfG § 14;

Tatbestand