Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 26.04.2011 -
Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin für die Dauer des Rechtsstreits als Angestellte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 3/4 zuzüglich 1/8 der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechend Vollbeschäftigten weiter zu beschäftigen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits hat das beklagte Land zu tragen.
4.Die Revision wird zugelassen.
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