Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 10. Oktober 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger in seiner Beschäftigungsdienststelle (X. Z.) als Möbelüberprüfer/ Lademeister (Fahrer) unter Freistellung von jeglichen Hebetätigkeiten mit mehr als 15 kg Gewicht zu beschäftigen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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