Inhalt des Verfügungssatzes eines Bescheides bei nicht erfüllter Wartezeit
BSG, Urteil vom 28.04.1989 - Aktenzeichen 5 RJ 39/88
DRsp Nr. 1999/6750
Inhalt des Verfügungssatzes eines Bescheides bei nicht erfüllter Wartezeit
1. Die Feststellung des Tages, an dem der Versicherungsfall eingetreten ist, gehört grundsätzlich nicht zum Verfügungssatz des Bescheides, wenn die Rente abgelehnt wird, weil die Wartezeit nicht erfüllt ist (Abgrenzung von BSG vom 29.6.1984 - 4 RJ 53/83 = SozR 1500 § 54 Nr. 61). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]