Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten aus beiden Rechtszügen zu tragen.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I. Die Antragstellerin begehrt von der Antragsgegnerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes umfassende Informationen über Vertragsinhalte mit anderen Leistungserbringern, um ggf. diesem Vertrag beizutreten.
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