LAG Niedersachsen - Urteil vom 04.08.2011
5 Sa 1351/10
Normen:
AGG § 15 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2; AGG § 22;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover - 11 Ca 110/10 Ö - 15.07.2010,

Indizwirkung von Verfahrensverstößen bei der Stellenbesetzung; unbegründete Entschädigungsklage wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung im Auswahlverfahren

LAG Niedersachsen, Urteil vom 04.08.2011 - Aktenzeichen 5 Sa 1351/10

DRsp Nr. 2012/6419

Indizwirkung von Verfahrensverstößen bei der Stellenbesetzung; unbegründete Entschädigungsklage wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung im Auswahlverfahren

Verfahrensverstöße im Bereich des Auswahlverfahrens bei der Einstellung von Arbeitnehmern haben gem. § 22 AGG nur dann eine indizielle Bedeutung, wenn sie irgendeinen Bezug zu dem in § 1 AGG genannten (sog. pönalisierten) Merkmal aufweisen.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 15.07.2010 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 15 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2; AGG § 22;

Tatbestand:

Die Klägerin fordert Entschädigung und Schadensersatz wegen einer behaupteten Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens.

Wegen der genauen Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils, Bl. 2 bis 6 desselben, Bl. 130 bis 132 der Gerichtsakte verwiesen.

Mit Urteil vom 15.07.2010 hat das Arbeitsgericht Hannover die Klage abgewiesen. Wegen der genauen Einzelheiten der rechtlichen Würdigung wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils, (Bl. 6 bis 9 desselben, Bl. 132 bis 134 der Gerichtsakte) verwiesen.