Inanspruchnahme eines Quotenvorrechts durch Träger der Sozialversicherung wegen gesetzlich übergegangener Ersatzansprüche
BGH, Beschluß vom 08.01.1981 - Aktenzeichen VI ZR 258/80
DRsp Nr. 1994/5081
Inanspruchnahme eines Quotenvorrechts durch Träger der Sozialversicherung wegen gesetzlich übergegangener Ersatzansprüche
Sozialversicherungsträger können für die auf sie nach § 1542RVO übergehenden Ersatzansprüche ein Quotenvorrecht gegenüber dem Geschädigten nicht in Anspruch nehmen, wenn dieses nur dazu dienen könnte, dem Geschädigten Versicherungslasten zu überbürden, zu deren Tragung er nach Sachlage nicht verpflichtet wäre.