Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Bei dem Urlaubsabgeltungsanspruch gem. § 7 Abs. 4 BUrlG handelt es sich um einen reinen Geldanspruch, der einer Ausschlussfrist unterliegen kann, sofern diese wirksam ist. Einer ausdrücklichen Herausnahme der Urlaubsansprüche aus dem Anwendungsbereich der Verfallsklausel bedarf es nicht.
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