I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Bei dem Urlaubsabgeltungsanspruch gem. § 7 Abs. 4 BUrlG handelt es sich um einen reinen Geldanspruch, der einer Ausschlussfrist unterliegen kann, sofern diese wirksam ist. Einer ausdrücklichen Herausnahme der Urlaubsansprüche aus dem Anwendungsbereich der Verfallsklausel bedarf es nicht.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.11.2022