SG Marburg - Urteil vom 16.01.2008
S 12 KA 1066/06
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4 ;

Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Bemessung des Regelleistungsvolumens bei Eintritt eines weiteren Vertragsarztes in eine Gemeinschaftspraxis

SG Marburg, Urteil vom 16.01.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 1066/06

DRsp Nr. 2008/17198

Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Bemessung des Regelleistungsvolumens bei Eintritt eines weiteren Vertragsarztes in eine Gemeinschaftspraxis

Bei Eintritt eines weiteren Vertragsarztes in eine Gemeinschaftspraxis darf als Bemessungsgrundlage für das Regelleistungsvolumen die Abrechnung der bisherigen Gemeinschaftspraxis im Referenzquartal und lediglich für den hinzukommenden Vertragsarzt die durchschnittliche Honorarforderung je Arzt der jeweiligen Arzt-/Fachgruppe herangezogen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 85 Abs. 4 ;