LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 09.04.2008
L 3 KA 156/04
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; SGB V § 85 Abs. 4 S. 3 ;
Fundstellen:
NZS 2009, 343
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 30.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 35 KA 322/01

Honorarverteilung in der Kassenzahnärztlichen Versorgung, Rechtmäßigkeit von Honorarverteilungsmaßstäben zur Verwendung des größten Teils des Gesamtvergütungsvolumens für Honorierung zu vollen Punktwerten, Zulässigkeit generalisierender Regelungen

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.04.2008 - Aktenzeichen L 3 KA 156/04

DRsp Nr. 2008/16999

Honorarverteilung in der Kassenzahnärztlichen Versorgung, Rechtmäßigkeit von Honorarverteilungsmaßstäben zur Verwendung des größten Teils des Gesamtvergütungsvolumens für Honorierung zu vollen Punktwerten, Zulässigkeit generalisierender Regelungen

1. Es steht mit höherrangigem Recht in Einklang, wenn ein Honorarverteilungsmaßstab den größten Teil des Gesamtvergütungsvolumens zu vollen Punktwerten vergütet, so dass für die restlichen Leistungen lediglich geringe Punktwerte verbleiben. 2. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung darf durch generalisierende Regelungen in ihrem Honorarverteilungsmaßstab bestimmen, in welcher Weise die notwendige Berücksichtigung von Degressionsabzügen bei budgetbedingten Honorarkürzungen umgesetzt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; § Abs. S. 3 ;