Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 04. März 2011 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung einer Verletztenrente wegen der Folgen einer anerkannten Berufskrankheit.
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