Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 05. März 2018 geändert. Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 04. August 2016 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 26. November 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05. Dezember 2016 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 21. Februar 2017 verurteilt, der Klägerin weitere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für Dezember 2016 i.H.v. 75,45 € und für die Zeit vom 01. Februar bis zum 31. Juli 2017 i.H.v. monatlich 76,45 € zu bewilligen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt 40% der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin-
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Höhe der Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (BUH) für den Zeitraum vom 01. Dezember 2016 bis zum 31. Juli 2017.
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