Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 17. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beiträge der Klägerin zur freiwilligen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung für den Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2012.
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