Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 27. Februar 2020 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Höhe des Arbeitslosengeldes (Alg) vom 3. Juli 2014 bis 31. März 2015.
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