LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.03.2022
L 16 R 645/20
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt (Oder), vom 08.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 29 R 103/19

Höhe einer RegelaltersrenteRuhen einer Rente wegen des Bezuges einer polnischen AltersrenteInhaber eines Vertriebenenausweises APolnische Wehrdienstzeit

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.03.2022 - Aktenzeichen L 16 R 645/20

DRsp Nr. 2022/15073

Höhe einer Regelaltersrente Ruhen einer Rente wegen des Bezuges einer polnischen Altersrente Inhaber eines Vertriebenenausweises A Polnische Wehrdienstzeit

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 8. Mai 2020 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Streitig ist die Höhe der Regelaltersrente (RAR) des Klägers und dabei insbesondere, ob und in welcher Höhe diese Rente wegen des Bezuges einer polnischen Altersrente ruht.