Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 24.475,75 EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über eine Beitragsnachforderung in Höhe von 147.144,78 EUR einschließlich Säumniszuschlägen in Höhe von 49.241,00 EUR.
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