Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 21. März 2011 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Altersrente des Klägers streitig.
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