LAG Niedersachsen - Urteil vom 05.08.2009
15 Sa 1803/08
Normen:
MTV Zuckerindustrie alte Bundesländer § 7 Nr. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 22.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 627/07

Höhe des Zuschlags für planmäßige Nachtarbeit in der westdeutschen Zuckerindustrie

LAG Niedersachsen, Urteil vom 05.08.2009 - Aktenzeichen 15 Sa 1803/08

DRsp Nr. 2010/21178

Höhe des Zuschlags für planmäßige Nachtarbeit in der westdeutschen Zuckerindustrie

Der Zuschlag für planmäßige Nachtarbeit bei Kampagnebeginn in der westdeutschen Zuckerindustrie beträgt gemäß § 7 Nr. 6 a Satz 2 MTV auch dann nur 20 %, wenn die Nachtarbeit noch nicht im regelmäßigen Wechselschichtbetreib erfolgt.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 22.10.2008 - 4 Ca 627/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

MTV Zuckerindustrie alte Bundesländer § 7 Nr. 6;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe des Zuschlags für Nachtarbeit nach § 7 Ziff. 6 des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer der Zuckerindustrie in den alten Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland vom 16.03.1999 in der Fassung vom 10.05.2006 (MTV, Bl. 157 ff. d.A. u. Hülle Bl. 179 d.A.).