Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 22.10.2008 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe des Zuschlags für Nachtarbeit nach § 7 Ziff. 6 des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer der Zuckerindustrie in den alten Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland vom 16.03.1999 in der Fassung vom 10.05.2006 (
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