LSG Chemnitz - Urteil vom 23.01.2008
L 1 KR 44/07
Normen:
SGB IV § 15 Abs. 1 S. 1 ; SGB V § 240 Abs. 4 S. 2 § 47 Abs. 1 S. 1 § 47 Abs. 4 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Dresden, vom 02.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 KR 282/06

Höhe des Krankengeldes für einen freiwillig versicherten selbstständigen Erwerbstätigen, Ermittlung des Regelentgelts außerhalb des Einkommensteuerfestsetzungsverfahrens

LSG Chemnitz, Urteil vom 23.01.2008 - Aktenzeichen L 1 KR 44/07

DRsp Nr. 2008/16926

Höhe des Krankengeldes für einen freiwillig versicherten selbstständigen Erwerbstätigen, Ermittlung des Regelentgelts außerhalb des Einkommensteuerfestsetzungsverfahrens

Bei der Berechnung des Krankengeldes für einen in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten selbständigen Erwerbstätigen, der nur den Mindestbeitrag zahlt, ist das Regelentgelt im laufenden Kalenderjahr, in dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist und für das noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, nicht nach anderen Verfahren und außerhalb des Einkommensteuerfestsetzungsverfahrens zu ermitteln, wenn der behauptete Gewinn höher als die Beitragsbemessungsgrundlage ist. Dabei besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld mindestens in Höhe des Regelentgelts, das der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage entspricht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB IV § Abs. S. 1 ;