LAG Köln - Urteil vom 16.09.2015
11 Sa 598/15
Normen:
LSiG § 5;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 7560/14

Höhe der Vergütung von Luftsicherheitsassistenten in der Personen- und Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen

LAG Köln, Urteil vom 16.09.2015 - Aktenzeichen 11 Sa 598/15

DRsp Nr. 2016/10184

Höhe der Vergütung von Luftsicherheitsassistenten in der Personen- und Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen

Einzelfall

Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG in der Personen- bzw. Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen sind nicht anspruchsberechtigt hinsichtlich des Zuschlags für Sicherheitsmitarbeiter in der Personen- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen in NRW nach Ziffer 2.1 des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2013.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.04.2015 - 1 Ca 7560/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LSiG § 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt noch über die Zahlung eines tariflichen Lohnzuschlags.

Der Kläger war seit dem März 2002 bis 31.1.2014 bei der Beklagten zu 1) bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen als Luftsicherheitsassistent in der Fluggastkontrolle (§ 5 LuftSiG) am Flughafen K tätig. Zum 01.01.2015 ist das Arbeitsverhältnis auf die Beklagte zu 2) im Wege eines Betriebsübergangs übergegangen.