1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 03.03.2010 aufgehoben. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Höhe der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen in den Quartalen 2/2006 und 3/2006.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|