Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.09.2014 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine tarifliche Zulage.
Die Beklagte ist ein im europäischen Verbund agierendes Unternehmen im Bereich der Flug- und Industriesicherheit und führte im Auftrag der B u.a. am K /B Flughafen Fluggastkontrollen durch.
Die am 1970 geborene Klägerin ist bei der Beklagten als Luftsicherheitsassistentin in der Fluggastkontrolle nach § 5 LuftSiG in Vollzeit tätig.
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