Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.07.2014 - 18 Ca2284/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
II.Die Revision wird für den Kläger beschränkt auf die Abweisung der Klage wegen eines Lohnzuschlags für Sicherheitsmitarbeiter an Verkehrsflughäfen zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Zahlung eines Lohnzuschlags und über Vergütungsansprüche für die Zeit von Mai 2013 bis Juli 2013 unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 1. 2. 3. 4. a) b)
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