Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.03.2014 - 15 Ca8075/13 - wird zurückgewiesen.
II.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.03.2014 - 15 Ca8075/13 - teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
IV.Die Revision wird für den Kläger beschränkt auf die Abweisung der Klage wegen eines Lohnzuschlags für Sicherheitsmitarbeiter an Verkehrsflughäfen zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Vergütung wegen Annahmeverzugs sowie über eine tarifliche Zulage.
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