Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.09.2014 - 5 Ca 2490/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
II.Die Revision wird für den Kläger beschränkt auf die Abweisung der Klage wegen eines Lohnzuschlags für Sicherheitsmitarbeiter an Verkehrsflughäfen zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Zahlung eines Lohnzuschlags und über Vergütungsansprüche für die Zeit von Dezember 2013 bis Juni 2014 unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs.
1.) 2.) a) b) c) d)
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|