Die Berufung der Beklagten und Widerklägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15. Januar 2015 wird zurückgewiesen und die Widerklage abgewiesen.
II.Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III.Der Streitwert wird auf 8.288,35 Euro festgesetzt.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Höhe der Vergütung für eine vollstationäre Krankenhausbehandlung.
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