LSG Bayern - Beschluss vom 24.04.2013
L 8 SO 18/12 KL
Normen:
SGB XII § 54 Abs. 1; SGB XII § 80;

Höhe der Vergütung für Assistenz- und BegleitleistungenAufhebung eines SchiedsspruchsGerichtliche KontrolldichteZweistufiges VerfahrenPlausibilitätskontrolle einer beanspruchten VergütungGrundsätze wirtschaftlicher Betriebsführung

LSG Bayern, Beschluss vom 24.04.2013 - Aktenzeichen L 8 SO 18/12 KL

DRsp Nr. 2018/2720

Höhe der Vergütung für Assistenz- und Begleitleistungen Aufhebung eines Schiedsspruchs Gerichtliche Kontrolldichte Zweistufiges Verfahren Plausibilitätskontrolle einer beanspruchten Vergütung Grundsätze wirtschaftlicher Betriebsführung

1. Entscheidungen der Schiedsstellen nach § 80 SGB XII unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit. 2. Eine beanspruchte Vergütung ist leistungsgerecht, wenn die vom Träger zugrunde gelegten voraussichtlichen Gestehungskosten nachvollziehbar sind (Plausibilitätskontrolle) und sie im Vergleich mit der Vergütung anderer Einrichtungen (externer Vergleich) den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung entspricht. 3. In den externen Vergleich sind die in demselben Einzugsbereich tätigen Einrichtungen einzubeziehen, unabhängig von der Rechtsform, Ausrichtung oder Tarifbindung des Trägers; die Wahrung der Tarifbindung steht der Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung einer Einrichtung nicht entgegen.