LSG Hamburg - Urteil vom 07.10.2015
L 5 KA 50/14
Normen:
VM Kapitel 1 § 4 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 27 KA 32/11

Höhe der Regelleistungsvolumina (RLV)Begriff der PraxisbesonderheitErbringung zusätzlicher arztgruppenübergreifender Leistungen

LSG Hamburg, Urteil vom 07.10.2015 - Aktenzeichen L 5 KA 50/14

DRsp Nr. 2015/19020

Höhe der Regelleistungsvolumina (RLV) Begriff der Praxisbesonderheit Erbringung zusätzlicher arztgruppenübergreifender Leistungen

Ein Mehr an Erbringung arztgruppenübergreifender Leistungen ist einer Bewertung als Praxisbesonderheit zugänglich.

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VM Kapitel 1 § 4 Abs. 1;

Tatbestand:

Im Streit sind die Höhe der Regelleistungsvolumina (RLV) und damit der Honoraransprüche der Klägerin für die Quartale I/2009 bis II/2010.