LAG Niedersachsen - Urteil vom 17.01.2012
3 Sa 1087/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613 a Abs. 2; MTV ehemaliger AWO-Bezirksverband Weser-Ems § 19 Abs. 1; MTV ehemaliger AWO-Bezirksverband Weser-Ems § 19 Abs. 2; MTV ehemaliger AWO-Bezirksverband Weser-Ems § 35;
Vorinstanzen:
ArbG Oldenburg, vom 07.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 483/10

Höhe der Jahressonderzahlung für Beschäftigte des ehemaligen AWO-Bezirksverbandes Weser-Ems; Zahlungsklage einer Arbeiterin

LAG Niedersachsen, Urteil vom 17.01.2012 - Aktenzeichen 3 Sa 1087/11

DRsp Nr. 2012/5804

Höhe der Jahressonderzahlung für Beschäftigte des ehemaligen AWO-Bezirksverbandes Weser-Ems; Zahlungsklage einer Arbeiterin

Die Auslegung von § 19 MTV für die Beschäftigten des ehemaligen AWO-Bezirksverbandes Weser-Ems vom 11.09.2009 ergibt, dass die Arbeitnehmer Anspruch auf eine Jahressonderzahlung für das Jahr 2009 in Höhe eines prozentualen Anteils von jedenfalls 60% haben. Auch wenn die unterschiedlichen Prozentsätze für die einzelnen Entgeltgruppen bisher nicht geregelt wurden, ist die tarifliche Regelung wegen des grundsätzlichen Bestehens eines Anspruchs in Höhe von zumindest 60% des Entgelts nicht lückenhaft.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 07.06.2011 - 5 Ca 483/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613 a Abs. 2; MTV ehemaliger AWO-Bezirksverband Weser-Ems § 19 Abs. 1; MTV ehemaliger AWO-Bezirksverband Weser-Ems § 19 Abs. 2; MTV ehemaliger AWO-Bezirksverband Weser-Ems § 35;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über eine Jahressonderzahlung gemäß § 19 des Manteltarifvertrages für die Beschäftigten des ehemaligen AWO Bezirksverbandes Weser-Ems vom 11.09.2009 (im Folgenden: MTV).