Höhe der Hinterbliebenenrente aus betrieblicher Altersversorgung
OLG Köln, Urteil vom 11.07.2002 - Aktenzeichen 14 U 6/02
DRsp Nr. 2005/14005
Höhe der Hinterbliebenenrente aus betrieblicher Altersversorgung
Ist der Hauptversorgungsberechtigte vor der Insolvenz verstorben, so bemisst sich die Höchstgrenze der Hinterbliebenenrente aus betrieblicher Altersversorgung nach dem entsprechend der Versorgungszusage auszuzahlenden prozentualen Ehegattengeld.