LSG Bayern - Beschluß vom 08.08.2006 L 15 B 157/04 R KO
Normen:
BRAGebO § 12 ;
Vorinstanzen:
SG Bayreuth, vom 05.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 RJ 664/96
Höhe der Gebühr für anwaltliche Tätigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Bayern, Beschluß vom 08.08.2006 - Aktenzeichen L 15 B 157/04 R KO
DRsp Nr. 2007/20026
Höhe der Gebühr für anwaltliche Tätigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren
Ein Rechtsstreit um eine zeitlich begrenzte Waisenrente ist eher von durchschnittlicher Bedeutung und Schwierigkeit. Umfang und Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit sind als gering anzusehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BRAGebO § 12 ;
Vorinstanz: SG Bayreuth, vom 05.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 RJ 664/96