SG Stuttgart, vom 19.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 KR 808/12
Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung; Keine Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen auf einen Zugewinnausgleich in einem Scheidungsverfahren bei der Beitragsbemessung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.2015 - Aktenzeichen L 11 KR 3986/14
DRsp Nr. 2016/2241
Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung; Keine Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen auf einen Zugewinnausgleich in einem Scheidungsverfahren bei der Beitragsbemessung
Verpflichtet sich der frühere Ehemann im Rahmen eines in einem Scheidungsverfahren geschlossenen Vergleichs zu monatlichen Zahlungen auf den seiner früheren Ehefrau zustehenden Zugewinnausgleich, muss die bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versicherte Ehefrau von diesen Zahlungen keine Beiträge für ihre Krankenversicherung entrichten.
Verpflichtet sich der frühere Ehemann im Rahmen eines in einem Scheidungsverfahren geschlossenen Vergleichs zu monatlichen Zahlungen auf den seiner früheren Ehefrau zustehenden Zugewinnausgleich, muss die bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versicherte Ehefrau von diesen Zahlungen keine Beiträge für ihre Krankenversicherung entrichten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.