SG Mannheim, vom 24.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 1887/01
Hinzugetretene Krankheit nach § 48 Abs. 1 S. 2 SGB V
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2004 - Aktenzeichen L 4 KR 3123/02
DRsp Nr. 2006/24303
Hinzugetretene Krankheit nach § 48 Abs. 1 S. 2 SGB V
Nicht zu den hinzugetretenen Krankheiten iS. des § 48 Abs. 1 S. 2 SGB V zählt eine erstmals zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung, wenn zeitgleich mit dieser Arbeitsunfähigkeit erneut wegen einer anderen Erkrankung Arbeitsunfähigkeit eintritt, für die innerhalb des laufenden Dreijahreszeitraums bereits Krankengeld gewährt wurde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]