I.
Der am 28.08.1944 in W. geborene Antragsteller ist Dozent an der Fachhochschule in G. (Besoldungsgruppe A 15). Er wendet sich gegen seine vorläufige Dienstenthebung. Der Antragsgegner wendet sich gegen die Aufhebung seiner Anordnung auf Einbehaltung von 40 % der Dienstbezüge des Antragstellers durch die Disziplinarkammer.
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