I.
Die Klägerin erstrebt mit ihrer Beschwerde Bewilligung der Prozesskostenhilfe.
Die Klägerin ist am ...1945 geboren. Bei dem Beklagten wurde sie mit Wirkung vom 1.4.1997 als Reinigungskraft eingestellt. Die Klägerin wurde in der Schule S. eingesetzt. Zu den Aufgaben der Klägerin gehörte auch die Reinigung der Sporthalle. Hier wurde unter anderem ...-Reiniger eingesetzt. Strittig ist, ob für die Reinigungsarbeiten Handschuhe zur Verfügung standen, wie oft der Reiniger eingesetzt wurde und ob der Reiniger sachgerecht verwendet wurde.
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