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Die Beklagte wendet sich gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) ab 1. Dezember 1994. Ein Rentenantrag des Klägers vom November 1994 war im Verwaltungsverfahren ohne Erfolg geblieben (Bescheid der Beklagten vom 16. Januar 1996 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. Dezember 1996). Das Sozialgericht Hannover (SG) hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 19. Mai 1998), das Landessozialgericht Niedersachsen (LSG) zur Zahlung von Rente wegen BU ab 1. Dezember 1994 verurteilt und der Beklagten zwei Drittel der Kosten des Klägers auferlegt (Urteil vom 6. November 1998).
Der Termin vom 6. November 1998 nahm folgenden Verlauf:
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