Die Parteien streiten über die Herausgabe von Schmiergeld und über Schadensersatz.
Der Beklagte stand seit 1975 zu tariflichen Bedingungen als Bautechniker in den Diensten des klagenden Landes. Er war bei der Universität ... beschäftigt. Ihm oblag die Überwachung der Reinigung der Universitätsgebäude und die Bestellung des erforderlichen Reinigungsmaterials. Er hatte die Befugnis der sachlichen und rechnerischen Feststellung der Rechnungen. Sein Vorgesetzter, der Beamte M... R..., war befugt, die Auszahlungsanordnungen zu verfügen. Lieferant war unter anderen die Br... GmbH, die später in C... GmbH umfirmierte. Deren Geschäftsführer war J....
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