LAG Niedersachsen - Urteil vom 14.09.2005
15 Sa 1610/03
Normen:
BGB § 667 § 681 § 687 Abs. 2 § 823 Abs. 2 ; BAT § 10 ; StGB § 266 ;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 03.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 120/03

Herausgabe von Schmiergeldzahlungen und Schadensersatz - Beteiligung des Personalrats

LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.09.2005 - Aktenzeichen 15 Sa 1610/03

DRsp Nr. 2005/18748

Herausgabe von Schmiergeldzahlungen und Schadensersatz - Beteiligung des Personalrats

»1. Zum Herausgabeanspruch von Schmiergeld gegenüber dem Angestellten des öffentlichen Dienstes.2. Zur Darlegungs- und Beweislast des Schadens infolge Schmiergeldzahlung.3. Zur Beteiligung des Personalrats nach dem NdsPersVG bei der Herausgabe von Schmiergeldzahlung.«

Normenkette:

BGB § 667 § 681 § 687 Abs. 2 § 823 Abs. 2 ; BAT § 10 ; StGB § 266 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Herausgabe von Schmiergeld und über Schadensersatz.

Der Beklagte stand seit 1975 zu tariflichen Bedingungen als Bautechniker in den Diensten des klagenden Landes. Er war bei der Universität ... beschäftigt. Ihm oblag die Überwachung der Reinigung der Universitätsgebäude und die Bestellung des erforderlichen Reinigungsmaterials. Er hatte die Befugnis der sachlichen und rechnerischen Feststellung der Rechnungen. Sein Vorgesetzter, der Beamte M... R..., war befugt, die Auszahlungsanordnungen zu verfügen. Lieferant war unter anderen die Br... GmbH, die später in C... GmbH umfirmierte. Deren Geschäftsführer war J....