Die Parteien streiten um die Herausgabe eines Autos.
Der Geschäftsführer der Klägerin und die Beklagte sind Eheleute, die seit November 2002 getrennt leben. Die Klägerin betreibt ein Dentallabor. Sie ist hervorgegangen aus der Einzelfirma K -J L , die im Jahre 1989 gegründet worden war.
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