Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 10.11.2009 –
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten um die Überlassung von Räumen an den Betriebsrat in einem bestimmten Gebäudekomplex.
Die Arbeitgeberin betreibt mit insgesamt ca. 1.300 Arbeitnehmern im Wesentlichen die Zustellung der Tageszeitung "N1 W1", daneben von Beilagen und z.T. auch von Postsendungen.
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