LAG Niedersachsen - Urteil vom 27.01.2010
17 Sa 1092/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BAT/VKA Anlage 1a Protokollerklärung Nr. 1; TVöD-BT-B/Vka Anhang zur Anlage C Protokollerklärung Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Hildesheim - 3 Ca 24/08 - 16.12.2009,

Heimzulage bei Tagesförderung im Rahmen des betreuten Wohnens; unbegründete Klage eines Heilerziehungspflegers bei ausschließlicher Beschäftigung in der Tagesförderung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.01.2010 - Aktenzeichen 17 Sa 1092/09

DRsp Nr. 2010/6171

Heimzulage bei Tagesförderung im Rahmen des betreuten Wohnens; unbegründete Klage eines Heilerziehungspflegers bei ausschließlicher Beschäftigung in der Tagesförderung

Werden in einer Behinderteneinrichtung Erwachsene, die dort in Wohngruppen leben, tagsüber in anderen Räumen desselben Hauses in anderer Gruppenzusammensetzung betreut und gefördert (sog. Tagesförderung), haben die ausschließlich in dieser Tagesförderung Beschäftigten keinen Anspruch auf eine Heimzulage nach BAT bzw. TVöD.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 16.12.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BAT/VKA Anlage 1a Protokollerklärung Nr. 1; TVöD-BT-B/Vka Anhang zur Anlage C Protokollerklärung Nr. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Heimzulage nach BAT/VkA bzw. TvöD/VkA.