OLG Koblenz - Urteil vom 05.11.2013
3 U 421/13
Normen:
SGB X § 116 Abs. 1; ZPO § 256; BGB § 253; BGB § 833;
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 01.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 68/11

Haftungsverteilung bei Verletzungen eines Hundeführers durch einen weiteren Hund; Ersatzpflicht hinsichtlich von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht umfassten Behandlungskosten in einer Spezialklinik; Zeitpunkt und Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Träger der Krankenversicherung

OLG Koblenz, Urteil vom 05.11.2013 - Aktenzeichen 3 U 421/13

DRsp Nr. 2013/23565

Haftungsverteilung bei Verletzungen eines Hundeführers durch einen weiteren Hund; Ersatzpflicht hinsichtlich von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht umfassten Behandlungskosten in einer Spezialklinik; Zeitpunkt und Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Träger der Krankenversicherung

1. § 833 Satz 1 BGB verlangt die Verursachung einer Rechtsgutsverletzung durch ein Tier und damit mehr als die bloße Kausalität, nämlich die Realisierung einer spezifischen Tiergefahr.