LG Trier, vom 01.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 68/11
Haftungsverteilung bei Verletzungen eines Hundeführers durch einen weiteren Hund; Ersatzpflicht hinsichtlich von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht umfassten Behandlungskosten in einer Spezialklinik; Zeitpunkt und Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Träger der Krankenversicherung
OLG Koblenz, Urteil vom 05.11.2013 - Aktenzeichen 3 U 421/13
DRsp Nr. 2013/23565
Haftungsverteilung bei Verletzungen eines Hundeführers durch einen weiteren Hund; Ersatzpflicht hinsichtlich von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht umfassten Behandlungskosten in einer Spezialklinik; Zeitpunkt und Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Träger der Krankenversicherung
1. § 833 Satz 1 BGB verlangt die Verursachung einer Rechtsgutsverletzung durch ein Tier und damit mehr als die bloße Kausalität, nämlich die Realisierung einer spezifischen Tiergefahr.
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