Der Kläger verlangt vom Beklagten materiellen und immateriellen Schadensersatz für Verletzungen, die er bei einem Unfall am 25. Februar 1998 erlitten hat.
Der Beklagte ist als Einzelunternehmer im Baugewerbe tätig und war im Februar 1998 mit den Dachdeckerarbeiten an einer Garage des Bauherrn Karl H. beauftragt. Zu deren Durchführung stellten in der Firma des Beklagten Beschäftigte ein Gerüst auf, das aus vier eisernen Gerüstböcken bestand, auf denen Dielen lagen. Ein Seitenschutz war nicht vorhanden.
Die Firma K., bei der der Kläger als Arbeitnehmer beschäftigt ist, hatte die Spenglerarbeiten übernommen. Am Unfalltag wollte der Kläger zusammen mit seinem Arbeitskollegen Sch. die Dachrinne und Befestigungshaken montieren. Dazu stieg er auf das Gerüst. Aufgrund eines unbeabsichtigten Stoßes des dort mit Arbeiten beschäftigten Bauherrn verlor er das Gleichgewicht und stürzte zu Boden. Dabei erlitt er erhebliche Verletzungen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|