Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Januar 2013 - 19 Ca 4510/12 - abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 25.000,00 EUR (in Worten: Fünfundzwanzigtausend und 00/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05. Mai 2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Berufung des Beklagten wird in vollem Umfang zurückgewiesen.
Von den erst- und zweitinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 84 %, der Beklagte 16 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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