1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 1. Juli 2010 -
2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger von der Beklagten Ersatz von materiellen und immateriellen Schäden aufgrund eines Arbeitsunfalls vom 19. August 2006 sowie Schmerzensgeld verlangen kann.
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