Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 8.12.2008 - 1 Ca 998/8 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 28.803,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.5.2008 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte ¾, die Klägerin ¼ zu tragen.
Der Streitwert wird auf 38.405,26 € festgesetzt.
Die Klägerin, welche im Rahmen von Verkäufen und Auktionen Unternehmen, Immobilien und Investitionsgüter bewertet und veräußert, begehrt von der bei ihr beschäftigt gewesenen Beklagten Schadenersatz in Höhe von zuletzt 38.405,26 EUR wegen Verlustes eines Versteigerungserlöses.
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