Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 29.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger nimmt den Beklagten als Treuhänder und Mittelverwendungs-Kontrolleur von Anlagegesellschaften aus dem Gesichtspunkt der Verletzung vertraglicher Pflichten auf Schadensersatz in Anspruch.
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