Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22.12.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Es wird festgestellt, dass hinsichtlich der im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Beklagten beim Amtsgericht #### - ####### - zur Nummer 25 der Tabelle festgestellten Forderung der Klägerin ein Teilbetrag in Höhe von 5.705,00 EUR, gestützt auf den Abschnitt 5 (Miete/Nutzungsentschädigung) und ein Teilbetrag von 3.860,66 EUR, gestützt auf den Abschnitt 6 (Rechtsverfolgungskosten) der Forderungsanmeldung der Klägerin vom 17. Juli 2015 auf dem Rechtsgrund der vorsätzlich unerlaubten Handlung beruhen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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